Sels

Direktorin der Schulreferates im Kirchenkreis mws.admin

Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an Bayerischen Schulen. Er wird vom Staat gemeinsam mit den Religionsgemeinschaften verantwortet. 
Religion ist übrigens das einzige Schulfach, das ausdrücklich in der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz erwähnt wird. 

Viele Kinder lernen im Religionsunterricht Grundlagen christlichen Glaubens und Handelns erstmals kennen. 

Kinder, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, können auf Antrag am Evangelischen Religionsunterricht teilnehmen.