Gottesdienste; Corona

Gottesdienste sind ab 4. Mai im Kirchenkreis wieder erlaubt mws.admin
RB Piper auf der Kanzel in St. Ulrich Augsburg
Bildrechte Ulrich Wagner und Kirchenkreis Augsburg

Regionalbischof Piper hat mit großer Erleichterung die Äußerung von Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann wahrgenommen, dass ab dem 4. Mai
wieder Gottesdienste unter strengen Auflagen für Hygiene und Infektionsschutz im Kirchenkreis Augsburg und Schwaben gefeiert werden dürfen.