Die Regelungen entsprechen dem Stand der letzten Änderung der 16. BayIfSMV vom 27.05.2022 (BayMBl. 2022 Nr. 327). Diese gelten vorerst bis 25.06.2022. |
Mit der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) sind die meisten Beschränkungen der vergangenen Monate entfallen.
Kirchengemeinden und Einrichtungen können bei Bedarf von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene, ggf. strengere Regelungen erlassen bzw. bewährte Konzepte fortführen.
- Gottesdienst
- Masken
Es besteht keine Maskenpflicht. Selbstverständlich sind Gottesdienstbesucher und
–besucherinnen auch mit Maske willkommen.
- Teilnehmerkreis
An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.
- Abendmahlsfeier
Die Gaben sind während des Abendmahlsgebets zugedeckt, können aber für die Einsetzungsworte selbst abgedeckt werden. Der Friedensgruß kann durch Worte ohne Händedruck gegeben werden. Die Austeilung kann als Wandelkommunion geschehen oder in gut organisierten Halbkreisen. Wir empfehlen Austeilung nur von Hostien oder die Intinctio von Brothostien durch die Austeilenden oder ggf. Nutzung von Einzelkelchen. Wir empfehlen kein gemeinsames Trinken aus einem Kelch und keine Intinctio durch Gottesdienstteilnehmende.
- Kirchenmusik
Mitglieder von Vokal- oder Instrumentalensembles sollten beim Musizieren zu Gottesdienstbesuchern einen Abstand von 2 Metern einhalten und, wenn möglich, zueinander einen Abstand von 1,5 Metern.
- Kindertagesstätten und Schulen
Für o.g. Einrichtungen gelten die staatlichen Regelungen.
- Für den Bereich der KITAs
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php
- Für den Bereich der Schulen (Lehrkräfte / Religionsunterricht)
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
- Rückfragen
Gerne stehen für Rückfragen Ihr Regionalbischof bzw. Ihre Regionalbischöfin bereit. Bitte setzen Sie den Dekan oder die Dekanin in jedem Fall in cc.
- Weiterführende Informationen im Intranet
Updates, aktualisierte Anlagen, Informationen: https://www2.elkb.de/intranet/node/25834
- Arbeitsrecht, Dienstrecht, Gesundheitsschutz https://www2.elkb.de/intranet/system/files/infoportal/downloadliste/2020-11-06_faq_task_force_covid-19.pdf
- Informationen zum Wegfall der Entgeltfortzahlung bei Ungeimpften und nicht Genesenen (Anlage 32)
- Urheberrecht (Anlage 8)
Anlagenübersicht
Die Anlagen finden Sie im Intranet unter https://www2.elkb.de/intranet/node/25834 .
Anlage |
Stand |
Thema |
2 |
09.09.2021 |
Gemeinsame Verpflichtung |
4 |
07.04.2022 |
Bestattungen |
4a |
07.04.2022 |
Handreichung Friedhöfe |
04.12.2020 |
Urheberrechte |
|
31 |
23.03.2022 |
Handlungsempfehlung an alle Dienststellen für ihre Mitarbeitenden |
32 |
05.11.2021 |
Informationen zum Wegfall der Entgeltfortzahlung bei Ungeimpften und nicht Genesenen |