Kirchliches Leben während der Coronavirus-Pandemie - Update 62 vom 01.06.2022

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Die Regelungen entsprechen dem Stand der letzten Änderung der 16. BayIfSMV vom 27.05.2022 (BayMBl. 2022 Nr. 327). Diese gelten vorerst bis 25.06.2022.

Mit der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) sind die meisten Beschränkungen der vergangenen Monate entfallen.

Kirchengemeinden und Einrichtungen können bei Bedarf von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene, ggf. strengere Regelungen erlassen bzw. bewährte Konzepte fortführen.

 

  1. Gottesdienst

 

  1. Masken

Es besteht keine Maskenpflicht. Selbstverständlich sind Gottesdienstbesucher und

–besucherinnen auch mit Maske willkommen.

 

  1. Teilnehmerkreis

An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.

 

  1. Abendmahlsfeier

Die Gaben sind während des Abendmahlsgebets zugedeckt, können aber für die Einsetzungsworte selbst abgedeckt werden. Der Friedensgruß kann durch Worte ohne Händedruck gegeben werden. Die Austeilung kann als Wandelkommunion geschehen oder in gut organisierten Halbkreisen. Wir empfehlen Austeilung nur von Hostien oder die Intinctio von Brothostien durch die Austeilenden oder ggf. Nutzung von Einzelkelchen. Wir empfehlen kein gemeinsames Trinken aus einem Kelch und keine Intinctio durch Gottesdienstteilnehmende.

 

  1. Kirchenmusik

Mitglieder von Vokal- oder Instrumentalensembles sollten beim Musizieren zu Gottesdienstbesuchern einen Abstand von 2 Metern einhalten und, wenn möglich, zueinander einen Abstand von 1,5 Metern.

 

  1. Kindertagesstätten und Schulen

 

Für o.g. Einrichtungen gelten die staatlichen Regelungen.

 

  1. Für den Bereich der KITAs

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php 

https://www.evkita-bayern.de

 

  1. Für den Bereich der Schulen (Lehrkräfte / Religionsunterricht)

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html

 

  1. Rückfragen

 

Gerne stehen für Rückfragen Ihr Regionalbischof bzw. Ihre Regionalbischöfin bereit. Bitte setzen Sie den Dekan oder die Dekanin in jedem Fall in cc.

 

  1. Weiterführende Informationen im Intranet

Updates, aktualisierte Anlagen, Informationen: https://www2.elkb.de/intranet/node/25834

  1. Arbeitsrecht, Dienstrecht, Gesundheitsschutz https://www2.elkb.de/intranet/system/files/infoportal/downloadliste/2020-11-06_faq_task_force_covid-19.pdf
  2. Informationen zum Wegfall der Entgeltfortzahlung bei Ungeimpften und nicht Genesenen (Anlage 32)
  3. Urheberrecht (Anlage 8)

 

Anlagenübersicht

Die Anlagen finden Sie im Intranet unter https://www2.elkb.de/intranet/node/25834 .

Anlage

Stand

Thema

2

09.09.2021

Gemeinsame Verpflichtung

4

07.04.2022

Bestattungen

4a

07.04.2022

Handreichung Friedhöfe

8

04.12.2020

Urheberrechte

31

23.03.2022

Handlungsempfehlung an alle Dienststellen für ihre Mitarbeitenden

32

05.11.2021

Informationen zum Wegfall der Entgeltfortzahlung bei Ungeimpften und nicht Genesenen