Gottesdienste sind ab 4. Mai im Kirchenkreis wieder erlaubt

RB Piper auf der Kanzel in St. Ulrich Augsburg
Bildrechte Ulrich Wagner und Kirchenkreis Augsburg

Regionalbischof Piper hat mit großer Erleichterung die Äußerung von Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann wahrgenommen, dass ab dem 4. Mai
wieder Gottesdienste unter strengen Auflagen für Hygiene und Infektionsschutz im Kirchenkreis Augsburg und Schwaben gefeiert werden dürfen.

„Ich freue mich, dass wir mit diesem Schritt einem zentralen Anliegen unseres Glaubenslebens wieder nachkommen können. Gerade unter den momentanen Bedingungen der Krise, wo Menschen verunsichert sind, brauchen sie einen Ort der Geborgenheit im Ritual und in einer sichtbaren, lokalen Gemeinschaft. Der Gottesdienst ist für zahlreiche Menschen genau dieser Ort. Die vielen und gut genutzten Angebote im Fernsehen und im Internet können nicht auf Dauer den persönlichen Gottesdienstbesuch ersetzen und auch nicht den seelsorgerlichen Kontakt mit den Pfarrerinnen und Pfarrern“, so Regionalbischof Axel Piper.

Die Zeit in den kommenden beiden Wochen wird nun im Kirchenkreis genutzt werden für die jeweiligen Kirchen, Regionen und Dekanate gute und passende Umsetzungen der Anforderungen der Hygienestandards und Auflagen zu finden.