Gottesdienste in der Karwoche und an Ostern - offener Brief

Regionalbischof Piper im Lutherrock für Bücherregal
Bildrechte KK Augsburg; Foto: U. Wagner

Sehr geehrte Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenvorstände und Mitarbeitende in den Kirchengemeinden, liebe Schwestern und Brüder,

nach vertrauensvollen Gesprächen zwischen Staat und Kirche möchte ich Ihnen den erarbeiteten Konsens für unsere Gottesdienste in der Karwoche und an Ostern mitteilen: Es besteht Einvernehmen zwischen der Bayerischen Staatsregierung, den christlichen Kirchen und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden, dass virtuelle bzw. digitale Gottesdienstformate verstärkt angeboten werden sollen. Zugleich bleiben Präsenzgottesdienste - im Rahmen der Vorgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - weiterhin uneingeschränkt zulässig.

Bei unseren Gesprächen mit der Staatsregierung war das hohe Vertrauen wahrzunehmen, das letztendlich Sie vor Ort im letzten Jahr mit Ihren Sicherheitsteams und Ihrer Gottesdienstpraxis für unsere Kirche erarbeitet haben. Dieses Vertrauen trägt auch in dieser angespannten Lage und ermöglicht weiterhin das Feiern von Gottesdiensten in Präsenz. Wir danken Ihnen für Ihr sorgsames Vorgehen und Ihre Kreativität, Ihre Liebe zu Gott und den Menschen und Ihre Treue zum Gottesdienst. Sie zeigt sich in Präsenzgottesdiensten wie in den medialen Formaten.

Anders als am Weihnachtsfest besteht keine generelle Anmeldepflicht für die Präsenzgottesdienste, jedoch bei Gottesdiensten, „bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die zur Auslastung der Kapazitäten führen, ist die Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung zulässig“ (§ 6Nr.7 der 12. BayIfSMV). Die Gemeinden können selbst einschätzen, bei welchen Gottesdiensten eine Anmeldepflicht nötig ist.

Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr in Regionen mit einer Inzidenz über 100 gilt auch für Gottesdienste – und eben auch für die Osternachtgottesdienste.

Wir empfehlen, dass alle, die an Gottesdiensten (liturgisch, in Ensembles oder Sicherheitsteams) beteiligt sind, sich zuvor testen. Inzwischen einfach erhältliche Schnelltests können durch die Gemeinden besorgt werden. Die Rechnungen schicken Sie bitte an Ihr Dekanat, das alle Rechnungen bündelt und bei „Corona-Hilfen“ im LKA die Kostenerstattung auf den Weg bringt.

Dieser Brief wird gleichlautend – ausdrücklich mit herzlichen Grüßen aller Mitglieder des Landeskirchenrates und insbesondere unseres Landesbischofs - von allen Oberkirchenräten in den Kirchenkreisen versandt.

Wir wünschen Ihnen von Herzen eine gesegnete Karwoche und ein frohes Osterfest. Der gekreuzigte und auferstandene Christus stärke Sie und Ihre Gemeinde.

Ihr Axel Piper