Empfehlungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie 27.3.2020

Empfehlungen des Landeskirchenrates zum kirchlichen Leben in Zeiten der Corona-Pandemie (Stand 27.März 2020)

(an die Dekan*innen und Einrichtungsleiter*innen mit Bitte um Weiterleitung)

 

Wir gehen bislang davon aus, dass Pfarrer und Pfarrerinnen, die in ihren Kirchengemeinden bzw. im Dekanatsbezirk ihrem Dienst nachgehen, weder von der heute staatlicherseits verordneten Ausgangsbeschränkung noch von einer eventuellen Ausgangssperre betroffen sind bzw. sein werden. Siehe dazu auch Punkt 7.

Auch nach der Leitlinie 3, die von der Bundeskanzlerin am 22. März ausgesprochen wurde, gelten die unter Empfehlung Punkt 5 genannten Bayerischen Regelungen in Absprache mit der Staatsregierung. Seelsorgerliches Handeln im Sterbe- und Todesfall im kleinsten familiären Rahmen unter Einhaltung aller genannten Kriterien ist möglich. An weitergehende Bestimmungen Ihrer Kreisverwaltungsbehörden müssen Sie sich aber bitte halten.

 

 

  1. Gottesdienste

Gemäß staatlicher Anordnung vom 16. und 17. März 2020 dürfen ab sofort bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt, mindestens aber bis inklusive 19. April keine Gottesdienste und Andachten mit einer körperlich anwesenden Gemeinde mehr stattfinden, auch nicht in der Karwoche und an Ostern.

Das gilt auch für Konfirmationen, Trauungen und Taufen. Bei diesen Kasualien sollte das mit dem Hinweis verbunden werden, dass - sobald über die weitere Entwicklung mehr Klarheit besteht - ein Ausweichtermin angeboten werden wird.

Bei Konfirmationen erscheinen Termine vor der Sommerpause unrealistisch. Bitte seien Sie auch bei Terminsetzungen im Herbst  noch vorsichtig.

Die landeskirchlichen Kollekten sind bis auf weiteres ausgesetzt.

Das Gottesdienst-Institut bietet für Sonn- und Feiertage während der Corona-Pandemie– Woche für Woche – einen aktualisierten Lesegottesdienst an, eine kurze (Bild-)Andacht sowie weitere Materialien als kostenlose Downloads. (Siehe dazu Anlage zu update 5: Materialien des Gottesdienst-Instituts).

Die Kindergottesdienst-Verantwortlichen aus Bayern, Westfalen und Württemberg haben sich zusammengetan und ein gemeinsames Online-Angebot auf die Beine gestellt:

Die Kindergottesdienst-Verantwortlichen aus Bayern, Westfalen und Württemberg haben sich zusammengetan und ein gemeinsames Online-Angebot auf die Beine gestellt. Dazu gehören unter anderem:  

Bibel-Gute-Nacht-Geschichten als Audio alle montags, mittwochs und samstags zu finden auf https://soundcloud.com/user-269064909 und auf der Homepage www.kirche-mit-kindern (hier auch weitere Angebote).

Abendandacht auf Instagram, donnerstags um 18.00 Uhr @kindergottesdienst.westfalen  

Kindergottesdienst als YouTube-Video oder im Livestream (zu finden auf  youtube.com/bayernevangelisch in der Playlist „Gottesdienste im Livestream oder als Video“.

 

Die Erstellung von Videogottesdiensten ist möglich, doch unter strenger Einhaltung von Abstandsregelungen. Das Team, das den Gottesdienst gestaltet, soll – incl. Musizierenden – nicht mehr als 5 Personen umfassen.

Des Weiteren gibt es aufgrund der Corona-Krise befristet neue Vereinbarungen mit der VG Musikedition und der GEMA, die helfen sollen, das gottesdienstliche Leben auch ohne persönlichen Kontakt aufrecht zu erhalten. Nähere Informationen finden Sie dazu in der Anlage zu Update 7.

 

  1. Öffnung der Kirchen und Glockengeläut

Wir empfehlen weiterhin, alle Kirchen offen zu halten auch gerade in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen. Wo möglich und sinnvoll sollte die Außentür offen stehen, um Kontaktflächen beim Öffnen zu vermeiden.

In der Kirche sollte die Möglichkeit bestehen, eine Kerze anzuzünden und sich hinzusetzen zur Stille und zum Gebet. Auch dabei muss auf genügend Abstand zwischen Menschen geachtet werden, etwa durch entsprechende Hinweisschilder. 

Bitte weisen Sie in den Kirchen auch darauf hin, wie seelsorgerliche Begleitung möglich bzw. vereinbar ist. Bitte weisen Sie dort auch auf konkrete Angebote in den Medien hin. 

Es gibt verschiedene Initiativen zum Glockengeläut, so auch von katholischer Seite um 21.00 Uhr zu läuten und eine Kerze ins Fenster zu stellen. Gerne können Sie vor Ort prüfen, ob dies in Ihrer Gemeinde ein sinnvoller Weg ist. Insgesamt bitten wir vor allem das eingeführte Gebetsläuten – auch ökumenisch - in den Mittelpunkt zu rücken und zu stärken.

Die Regionalbischöfe schließen sich der Bitte von Landesbischof Dr. Bedford-Strohm an, dem Aufruf der EKD zu folgen und am Ostersonntag um 12.00 Uhr die Glocken erklingen zu lassen.

 

  1. Persönliches Gebet – auch zeitgleich zu bestimmten Zeiten

Wir bitten alle Gläubigen um das persönliche Gebet zu Hause, in der Familie oder auch in anderen Situationen.

Eine gute Möglichkeit wäre es, beim Läuten der Kirchenglocken inne zu halten und im Wissen darum, dass zur gleichen Zeit auch andere dies tun, das Vaterunser zu beten.

Das Gebet hilft, Vertrauen und Hoffnung in dieser Krise zu bewahren, und stärkt die Nächstenliebe, die wir derzeit füreinander besonders brauchen. Es kann auch vor Panik und Resignation bewahren

 

  1. Krankenabendmahl

Bei der Bitte um Krankenabendmahl werden sich geeignete Wege vor Ort finden lassen, die alle notwendigen Schutzmaßnahmen berücksichtigen.

 

  1. Bestattungen und Seelsorgebesuch im Trauerhaus mit Gebet

Für Bestattungen gilt das Schreiben des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 26.3.2020: Aktualisierte Information aufgrund der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (Siehe Anhang).  An die dort genannten Kriterien gilt es sich ausnahmslos zu halten. Einzelgenehmigungen sind danach nicht notwendig, wenn die im Schreiben genannten Kriterien ausnahmslos berücksichtigt werden.

Für Aussegnungen gilt weiterhin, dass sie möglich sind, wenn die Sterbe- und Trauerbegleitung im kleinsten familiären Rahmen stattfindet. In den Orten, in denen es üblich ist, dass die ganze Nachbarschaft zur Aussegnung kommt, sollte die Tür zugeschlossen werden mit Hinweis per Schild: „Bitte haben Sie Verständnis, dass der Abschied vom Verstorbenen nur im allerengsten Familienkreis möglich ist“. Wenn ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin sich nicht in der Lage sieht, der Bitte um Aussegnung zu folgen (Sorge um Gesundheit, bei Vorerkrankungen), soll im Kollegenkreis für eine geeignete Vertretung gesorgt werden.

Wir bemühen uns um Atemschutzmasken zum Schutz für den Dienst in der Gemeindeseelsorge.

 

(6) Taufen

Auch Taufgottesdienste fallen unter das staatliche allgemeine Versammlungsverbot. Wir bitten mit anfragenden Eltern im Kontakt zu bleiben, und eine Taufe dann zu vereinbaren, wenn dies nach Aufhebung staatlicher beschränkender Regelungen wieder möglich ist. Nottaufen können stattfinden. Wenn in Lebensgefahr des Kindes ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin nicht rechtzeitig hinzugezogen werden kann, so kann in dieser Situation die Taufe durch jeden anderen getauften Christen gespendet werden. (Siehe EG 810)

 

(7) Seelsorge

Zugang zur Seelsorge ist in diesen Tagen besonders wichtig. Ein Angebot dazu kann auch für Menschen, die unsere Kirchen aufsuchen, gemacht werden.

In den Dekanatsbezirken sollte gewährleistet sein, dass immer mindestens eine Person per Telefon erreichbar ist. Diese Telefonnummer sollte in der lokalen Presse, in den Gemeindebriefen und auf den Internetseiten bekannt gemacht werden.

Auch auf die Telefonseelsorge hinzuweisen, ist hilfreich (Telefonnummer: 08001110111).

Es kann Situationen geben, in denen ein Haus- oder Krankenbesuch dringend geboten ist. Es gibt Menschen, die nicht mehr telefonieren können. Unter Berücksichtigung aller hygienischen Schutzmaßnahmen sollte dieser Besuch wenn irgend möglich stattfinden. In Notsituationen ist menschliche Zuwendung ein Akt der Barmherzigkeit.

Zur Unterstützung vor Ort – wenn der Dienst der Seelsorgenden eingeschränkt und in Frage gestellt wird – kann angehängtes Schreiben dienen (siehe Anlage zu Update 4).

Für den Fall einer Ausgangssperre: Den Pfarrer/innen, die keinen Dienstausweis haben, muss das Dekanat eine Bestätigung (Siehe Anlage für Gemeindepfarrer/innen) ausstellen, dass das Zurücklegen von Wegstrecken im Gemeindegebiet für die seelsorgliche Tätigkeit unerlässlich ist. Die Bescheinigung muss gesiegelt werden. Es empfiehlt sich, dass Pfarrer/innen bei solchen Wegstrecken, soweit möglich, auch an ihrer Kleidung als Pfarrer erkennbar sind. In jedem Fall müssen sie den Ausweis dabei haben.

 

(8) Verkündigung und Begleitung der Gemeindeglieder in den Medien

Die Gottesdienste in ZDF, ARD, BR und Deutschlandfunk sind so organisiert, dass jeden Sonntag ein evangelischer Gottesdienst oder eine Morgenfeier mitgefeiert werden kann. Im  Anhang finden Sie zum einen die Zusammenstellung der verschiedensten Angebote in Rundfunk, Fernsehen und Internet und zum anderen zwei Aushänge für den Schaukasten: Einmal die öffentlich-rechtlichen Angebote und dann die Angebote der Privaten Sender; auch  für die Websiten von DBs und Kirchengemeinden. Darüber hinaus ist auf bayern-evangelisch.de eine Seite eingerichtet:  „Kirche von zuhause“: https://www.bayern-evangelisch.de/wir-ueber-uns/corona-andachten-impulse-kirche-zuhause.php

Bitte gehen Sie auch weiter auf die lokalen, privaten Anbieter zu.

Gegenwärtig sind darüber hinaus viele digitale Angebote in der Entstehung. Wir bitten Sie dazu um eine Information über die Dekanate an die Regionalbischofsbüros, damit wir sie einem breiteren Kreis zur Verfügung stellen können.

 

            (9) Gegenseitige Hilfe und diakonische Angebote

Wir bitten Sie Ideen zu entwickeln – freilich auch hier unter Beachtung der staatlichen Vorgabe, dass Sozialkontakte grundsätzlich zu vermeiden sind -, was an organisierter Nachbarschaftshilfe und Unterstützung gerade für ältere Gemeindeglieder oder Menschen in Quarantäne möglich ist für Einkäufe und konkrete notwendige Unterstützung. 

Ideenpool von und für Kirchengemeinden: Nicht jede Kirchengemeinde muss alles alleine machen. Um den gegenseitigen Austausch von Ideen und Projekten zu ermöglichen, hat das Amt für Gemeindedienst einen Ideenpool online gestellt: www.afg-elkb.de/ideenpool.


(10) Kindertagesstätten und Schulen

Für die Kindertagesstätten und Schulen gelten die staatlichen Regelungen in Bayern.

Wir verweisen auf:

·         für den Bereich der KITAs:

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php#baykibig

·         für den Bereich der Schulen (Lehrkräfte / Religionsunterricht):

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6901/unterricht-an-bayerischen-schulen-wird-eingestellt.html

Jeweils aktuelle Infos finden sich auf:

https://www2.elkb.de/intranet/node/25834

 

(11) Veranstaltungen, Gruppen und Kreise, Freizeiten - KV Wochenenden

Veranstaltungen (Gruppen und Kreise; Bildungsveranstaltungen, …) können bis zu einem noch zu klärenden Zeitpunkt nicht mehr stattfinden. Dasselbe gilt auch für Freizeiten oder Tagungen.

 

(12) Kirchenchöre, Posaunenchöre, Konzerte

Auch diese Veranstaltungen können nicht mehr stattfinden. Beim Musizieren und insbesondere beim Singen ist die mögliche Infektionsgefahr besonders hoch. In Abstimmung mit dem Landeskirchenmusikdirektor bitten wir Sie dringlich, Proben und Auftritte auszusetzen. Dasselbe gilt auch für Gastkonzerte.

 

(13) Geburtstagsbesuche

Wir empfehlen Geburtstagsbesuche durch Anrufe zu ersetzen, um Ansteckung zu vermeiden.

 

(14) Dienstbesprechungen und Konferenzen via Video

Bitte nützen Sie, wo immer möglich, Telefon- und Videokonferenzen.

Sollte sich ein Leitungsgremium treffen müssen, so sollte Körperkontakt gänzlich vermieden werden und beim Sitzen sollte ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden.

Wichtige Beschlüsse können auch per Umlaufbeschluss gefasst werden.

 

(15) FAQs

Sie finden Antwort auf rechtlichen Fragen, die immer aktuell gehalten werden:

Im Intranet der ELKB https://www2.elkb.de/intranet/node/25834

Diese FAQs finden sich auch auf der Website der ELKB:

https://www.bayern-evangelisch.de/wir-ueber-uns/vorsichtsmassnahmen_corona.php#tab25

 

(16) Rückfragen

Rückfragen zu diesen Empfehlungen richten Sie bitte an Ihren Regionalbischof bzw. Ihre Regionalbischöfin. Falls Antworten nicht direkt möglich sind, leiten diese die Rückfragen falls nötig auch weiter. Bitte nehmen Sie den Dekan bzw. die Dekanin in jedem Fall in Cc.